Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PE Fabrikation

(gültig ab 1. Januar 2020)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen mit unseren Kunden. Unsere AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Anerkennung

Durch seine Bestellung erkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen, sowie die warenspezifischen Lieferbedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

3. Preise / Angebote

Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern exklusive Mehrwertsteuern-, Verpackungs-, Vorfracht-, Rüst- und Transportkosten. Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Markverhältnissen anzupassen.

Offerten, die keine spezielle Befristung erhalten, sind während 14 Tagen ab Offertdatum gültig. Unsere Offerten / Angebote und Katalogangaben und die darin genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die PE Fabrikations AG oder durch die Lieferung der Ware zustande. Alle Katalogangaben und technische Dokumentationen (z.B. Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichte, Zeichnungen, Pläne sowie alle weiteren technischen Angaben) oder sonstige Unterlagen, auch in elektronischer Form, erfolgen ohne Gewähr. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, beliefern wir Neukunden nur gegen Vorkasse.

4. Zuschläge

Sämtliche Zuschläge werden auf Grund der aktuellen warenspezifischen Lieferbedingungen verrechnet. Die Anfahrten werden mit Fr. 250.- ausgewiesen. Für jede weitere Anfahrt werden Fr. 150.- verrechnet.

5. Zahlungskonditionen

30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Bei verzögerter Zahlung wird ein Verzugszins erhoben. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an Dritte weiterzugeben.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.

7. Garantie

Sämtliche Materialien, Werkzeuge und Maschinen liefern wir mit handelsüblicher Garantie, wie sie vom Hersteller in Form von Reparatur oder Ersatz gewährt wird.

8. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt in Ihre Werkstätte oder Baustelle, ohne Abladen und gute Zufahrtsmöglichkeiten vorbehalten. Für allfälliges Nichtentgegennehmen einer abgemachten Lieferung, wird eine Umtriebsgebühr in Rechnung gestellt.

9. Streckengeschäfte

Für Streckengeschäfte gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferanten.

10. Transportkostenanteil /LSVA

Sofern nichts anderes vereinbart, verrechnen wir bei Auslieferungen per LKW einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.

11. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.

12. Retouren

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes Material, speziell beschaffte Artikel und Waren die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht zurückgenommen.

Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von mindestens 20% des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter Fr. 20.- werden nicht gutgeschrieben.

13. Reklamationen / Mängelrügen

Allfällige Reklamationen und Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Herstellers Ersatz geliefert, die Ware repariert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Transportschäden und –verluste müssen vom Empfänger unverzüglich beim Transportunternehmen geltend gemacht werden.

14. Annullierungen und Bestellungsänderungen

Annullierungen und Bestellungsänderungen erfordern unser Einverständnis. Bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu tragen. Zeitlich befristete Abschlussbestellungen müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Mehr- und Minderpreise infolge Bestelländerungen werden seitens der PE Fabrikation gestellt und bei Abschluss des Auftrages verrechnet.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschliesslich Lachen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

16. Lagerkosten bei Annahmeverzug

Soweit der Verzug des Käufers aus welchen Gründen auch immer länger als 2 Wochen nach vereinbartem Liefertermin dauert, hat der Käufer anfallende monatliche Lagerkosten in Höhe von 2% der produzierten Waren für die Lagerung zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

17. Änderungen

Diese AGB kann durch die PE Fabrikations AG ohne Vorankündigung geändert werden. Die gültige Version finden Sie unter
http://pe-fabrikation.ch/agb/

Lachen, 01.01.2020 / PE Fabrikation